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RVG § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen

RVG § 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen

[ Auszug: (1) Zahlungen, die der Rechtsanwalt nach § 9 des Beratungshilfegesetzes erhalten hat, werden auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung angerechnet.  ... ]